Allgemeine Geschäftsbedingungen des Haus Fläming – das Gruppen- und Seminarhaus
Vermieter: SGH Fläming GmbH, Hauptstraße 9, 14806 Planetal OT Dahnsdorf

  1. Buchung:
    Die Buchung erfolgt schriftlich per E-Mail (mit Buchungsbestätigung als pdf) oder postalisch. Mit
    Zugang der Buchungsbestätigung erfolgt eine verbindliche Reservierung des Objektes. Mit
    Eingang der Anzahlung oder unterschriebener Rücksendung der Bestätigung kommt ein
    Mietvertrag zustande. Der Anmelder verpflichtet sich durch seine Buchung auch im Namen aller
    Teilnehmer, für sämtliche Vertragsverpflichtungen gemäß Mietbedingungen einzustehen.
    Grundlage des Vertrages sind ausschließlich die am Buchungstag und für den Reisezeitraum
    gültigen Angaben der Hausbeschreibung und der AGB’s gemäß Homepage. Der Mieter akzeptiert
    die AGB’s und stimmt der aktuellen Datenschutzerklärung mit Zustandekommen des Vertrages zu.
    Eine Überbelegung bzw. zusätzliche Teilnehmer sind im Vorfeld mit dem Vermieter bzw.
    Hausmanager abzustimmen.
    Der ÜN Preis gilt als Pauschale +/- 3 Personen für die angegebene Zimmeranzahl und kann bis 3
    Monate vor Anreise unentgeltlich angepasst werden, danach gelten die Stornierungsbedingungen.
    Abrechnung der Verpflegung kann nach tatsächlicher Teilnehmerzahl erfolgen.
    Die Anmietung des kompletten Hauses erfolgt mit Pauschale 2 bzw. ab 45 Personen. Bei Buchung
    weniger Personen ist eine weitere Gruppe im Haus oder sind zusätzliche ÜN- Gäste möglich.
    Gegen Aufpreis kann das gesamte Haus allein genutzt werden.
    Eine unverbindliche Reservierung ist für max. 2 Wochen möglich, diese ist jedoch für beide Seiten
    unverbindlich. Eine zwischenzeitliche Buchung bzw. Vermietung an eine andere Gruppe behalten
    wir uns ausdrücklich vor, wenn dies zum wirtschaftlichen Betrieb des Hauses sinnvoll ist.
  2. Bezahlung:
    Die Anzahlung gemäß Rechnung ist binnen 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig,
    es sei denn, in der Buchungsbestätigung wird auf die Anzahlung verzichtet. Über die geleistete
    Anzahlung erhalten Sie keine
    gesonderte Bestätigung. Die Restzahlung erfolgt bis spätestens 2 Wochen vor Anreise, ohne
    weitere Aufforderung. Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt den
    Vermieter, die Unterkunft anderweitig zu vermieten und von dem säumigen Kunden die
    Rücktrittsgebühr zu verlangen.
  3. Leistungen/ Preise:
    Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Angaben der Buchungsbestätigung.
    Der vereinbarte ÜN-Preis gilt dann als Pauschale +/- 3 Personen für die angegebene
    Zimmeranzahl und kann bis 3 Monate vor Anreise unentgeltlich angepasst werden, wenn die
    Kapazitäten des Hauses dies zulassen. Danach gelten die Stornobedingungen. Die Abrechnung
    der Verpflegung kann nach tatsächlicher Personenanzahl erfolgen. Nebenabreden, die den
    Umfang dieser Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Bei
    Buchung von weniger als 40-45 Personen können weitere Personen zur Übernachtung oder eine
    weitere Gruppe im Hause sein. Das gesamte Haus steht allein für die Gruppe zur Verfügung, wenn
    dies explizit mit dem Vermieter und ggfs. ein Aufpreis dafür vereinbart wurde. Die exakte
    Zimmeraufteilung und die Größe des Gruppenraumes richten sich nach der tatsächlichen
    Teilnehmerzahl und können mit dem Hausmanager abgestimmt werden.
  4. Rücktritt durch Mieter:
    Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden werden folgende Storno-Gebühren erhoben: bei
    Rücktritt bis zum 90. Tag vor Mietbeginn 25% des ÜN-Preises inkl. BP, bei Rücktritt zwischen dem
  5. und 30. Tag vor Mietbeginn 50% des ÜN-Preises inkl. BP, ab dem 30. Tag vor Mietbeginn 75%
    des ÜN-Preises inklusive der Buchungspauschale. Ausschlaggebend für die Berechnung der
    Rücktrittskosten ist der Post- oder Emaileingang, in unserem Büro. Sämtliche Erklärungen des
    Kunden hinsichtlich Umbuchung, Terminänderung oder Rücktritt haben schriftlich zu erfolgen und
    bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
    Zur Deckung der durch einen Rücktritt entstehenden Kosten empfehlen wir Ihnen den Abschluss
    einer Reise- Rücktrittskosten-Versicherung sowie außerdem eine Reise-Krankenversicherung. (z.B.
    von TravelSecure) ca. 30 Euro. Tipp für den Organisator: Wir empfehlen dringend den
    Teilnehmerbetrag sofort bei Zusage des Teilnehmers einzusammeln und nicht erst bei
    Reiseantritt. Bei Absage des Teilnehmers bleibt der Betrag in der Gruppenkasse und wird nicht
    zurückgezahlt.
  6. Rücktritt durch Vermieter:
    Der Vermieter ist berechtigt bei Auftreten besonderer Umstände (z.B. Krankheit, Insolvenz, Verkauf
    oder Verpachtung des Objektes u.ä.) den Mietvertrag mit einer angemessenen Frist zu kündigen.
    Die bis dahin geleisteten Anzahlungen sind dann in voller Höhe an den Mieter zurück zu erstatten.
    Darüber hinaus existiert keine Schadensersatzpflicht durch den Vermieter. Der Mieter erkennt dies
    mit Abschluss des Mietvertrages ausdrücklich an.
  7. Haftung des Vermieters:
    Eine Haftung für vorübergehende Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung oder Störungen
    durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten wird ausgeschlossen; ebenfalls haften wir nicht
    für eine ständige Bereitschaft von Installationen wie Zentralheizung etc., Die Haftung aus dem
    Mietvertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen
    Mietpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig
    herbeigeführt wurde.
  8. Gewährleistung:
    Sollte eine Leistung durch den Vermieter nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann
    der Kunde innerhalb einer angemessenen Zeit Abhilfe verlangen. Der Vermieter ist berechtigt,
    durch Erbringung einer gleich- oder höherwertigen Ersatzleistung Abhilfe zu schaffen. Diese kann
    jedoch verweigert werden, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Nach
    Urlaubsende kann der Kunde nur eine Minderung des Reisepreises geltend machen, falls
    Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht und deren Anzeige vor Ort nicht schuldhaft unterlassen
    wurden.
  9. Verpflichtungen des Mieters:
    Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der
    gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den
    eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine
    Beanstandungen bei der örtlichen Hausverwaltung bzw. beim Vermieter unverzüglich noch
    während seines Aufenthaltes zur Kenntnis zugeben. Reklamationen nach Urlaubsende können
    ansonsten nicht berücksichtigt werden. Bei Nichtbeachtung und ohne ausdrückliche Einwilligung
    des Vermieters verlieren Kunden, die die Unterkunft vorzeitig verlassen, jeglichen Anspruch auf
    eine eventuelle Rückerstattung des Mietpreises. Eventuelle vertragliche Ansprüche müssen
    innerhalb eines Monats nach Rückkehr gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden.
    Zwischen Ihnen und dem Vermieter gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr nach vertraglich
    vorgesehenem Ende der Reise als vereinbart. Die gemietete Unterkunft ist sauber, d.h. besen- und
    schrankrein zu hinterlassen. Der Kunde hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln.
    Er ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltszeit auftretenden Schäden der örtlichen
    Verwaltung oder dem Vermieter zu melden. Der Kunde haftet persönlich für die von ihm
    verursachten Schäden. Der Hausmanager ist befugt, bei Anreise eine Kaution in Höhe von bis zu
    10,- pro Teilnehmer in bar zu kassieren. Diese wird bei Abreise in voller Höhe zurück erstattet,
    wenn alles soweit in Ordnung war, keine Schäden am Objekt eingetreten sind und das Haus
    vorgereinigt wurde.
  10. Haustiere:
    Für die Mitnahme von Haustieren ist die vorherige Zustimmung des Verwalters erforderlich. Der
    Mieter haftet für sämtliche vom Tier verursachten Schäden. Es wird ein Zuschlag für die
    Endreinigung von 10,-€ pro Tier erhoben.
  11. Anreise / Abreise:
    Das Mietobjekt kann i.d. Regel – am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden; am Abreisetag
    verlässt der Mieter das Haus bis spätestens 11:00 Uhr. Eine Anreise vor 16:00 Uhr bzw. Abreise
    nach 11:00Uhr, falls keine Vor- bzw. Nachbuchung am gleichen Tage besteht, ist möglich, sollte
    zuvor jedoch mit dem Hausmanager abgestimmt werden und wird mit 25,- € pro Stunde extra
    berechnet.
    Datenschutz
    Mit Anfrage per Mail, telefonisch oder über unser Kontaktformular stimmt der Mietinteressent
    unseren Datenschutzregeln zu. Hier finden Sie weitere Infos zum Datenschutz.
  12. Sonstige Bestimmungen:
    Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Berlin. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
    des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.